📚 Inhaltsverzeichnis #
- Einleitung
- Was fördert das BAFA – und wie gehört es zur BEG?
- BAFA-Programm: Energieberatung für Wohngebäude (EBW)
- iSFP-Bonus: +5 % und doppelte Förderobergrenze
- Was bringen BEG‑Einzelmaßnahmen konkret?
- Antrag, Fristen & Nachweise
- Warum mehrere Angebote entscheidend sind
- FAQ – Häufige Fragen
đź“° Einleitung #
Als Lisa und Martin im kalten Februar die Thermostate höher drehten, stieg nicht nur die Raumtemperatur – auch die Heizkosten schnellten nach oben. Beim Kaffee mit der Nachbarin fiel zum ersten Mal das Stichwort BAFA‑Förderung. „Holt euch zuerst eine geförderte Energieberatung, lasst euch einen Sanierungsfahrplan schreiben – und nehmt danach die Zuschüsse für Dämmung und Fenster mit“, riet sie. Ein Anruf bei einem Energieberater in der Nähe später stand fest: Der Weg beginnt mit Beratung – und führt über clevere Einzelmaßnahmen zu dauerhaft niedrigeren Energiekosten.
🏛️ Was fördert das BAFA – und wie gehört es zur BEG? #
Das BAFA setzt zentrale Teile der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) um. Dazu gehören Zuschüsse für Einzelmaßnahmen (z. B. Dämmung, Fenster, Lüftung, Heizungsoptimierung) sowie die <em
Für viele Maßnahmen an der Gebäudehülle gilt: 15 % Basiszuschuss, mit gültigem iSFP +5 Prozentpunkte (insgesamt 20 %). Außerdem steigt die Obergrenze der förderfähigen Ausgaben pro Wohneinheit von 30.000 € auf 60.000 €, wenn ein iSFP vorliegt.
🧠BAFA‑Programm: Energieberatung für Wohngebäude (EBW) #
Für Lisa und Martin beginnt alles mit der EBW‑Beratung: Der Staat übernimmt 50 % des Beratungshonorars – maximal 650 € bei Ein-/Zweifamilienhäusern und 850 € bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten; Wohnungseigentümergemeinschaften erhalten zusätzlich 250 € für die Erläuterung in der Versammlung. Der Antrag wird vor Beginn online im BAFA‑Portal gestellt.
Die Reduktion der Beratungsförderquote auf 50 % (ehemals 80 %) wurde 2024 kommuniziert; der iSFP‑Bonus in der BEG blieb unverändert bestehen.
Tipp: Gelistete Fachleute findest du in der offiziellen dena‑Datenbank der Energie‑Effizienz‑Experten.
🧩 iSFP‑Bonus: +5 % und doppelte Förderobergrenze #
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist das strategische Drehbuch für deine Sanierung. Er bringt zwei finanzielle Hebel in der BEG: +5 % Zuschuss auf förderfähige Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und die Verdopplung der förderfähigen Ausgaben von 30.000 € auf 60.000 € je Wohneinheit. Voraussetzung: Der iSFP wurde über die EBW gefördert und ist gültig.
🏗️ Was bringen BEG‑Einzelmaßnahmen konkret? #
Typische förderfähige Maßnahmen: Dämmung (Außenwände, Dach, Geschossdecken, Bodenflächen), Fenster-/Türentausch, sommerlicher Wärmeschutz (Außenverschattung), raumlufttechnische Anlagen sowie digitale Systeme zur Betriebsoptimierung – plus Heizungsoptimierung (Effizienz).
Die offizielle BEG‑Übersicht ordnet Zuständigkeiten (BAFA/KfW), Antragswege und Reporting‑Zahlen.
đź“‹ Antrag, Fristen & Nachweise #
- Energie‑Effizienz‑Experten wählenÂ
- EBW‑Antrag online stellen (vor Beginn). Ab 1. April 2025 entfällt die Zahlungsermächtigung; die Auszahlung erfolgt an den Antragsteller nach Verwendungsnachweis.
- iSFP erstellen lassen (öffnet +5 % und 60.000 € Cap).
- BEG‑Einzelmaßnahmen beantragen (BAFA) mit Vertrag unter aufschiebender/auflösender Bedingung; Antrag vor Vorhabenbeginn. Details stehen in den BEG‑FAQs.
- Umsetzung & Nachweise (TPN/Unterlagen, Rechnungen, Bestätigungen) – Status im BAFA‑Portal prüfen.
🤝 Warum mehrere Angebote entscheidend sind #
Preis, Materialqualität, Ausführung und Garantien unterscheiden sich stark. Hol dir mindestens zwei bis drei Angebote – idealerweise mit neutraler Expertenbegleitung. Ein guter Startpunkt ist der Energieberater Vergleich mit geprüften Fachleuten in deiner Region.
❓ FAQ – Häufige Fragen #
1) Wie hoch ist die Förderung für die EBW‑Energieberatung?
50 % des Beratungshonorars – bis 650 € (EFH/ZFH) bzw. 850 € (ab 3 WE); WEG‑Zusatz 250 € bei Erläuterung in der Versammlung. Antragstellung online vor Beginn.
2) Was bringt mir ein iSFP finanziell?
+5 Prozentpunkte Zuschuss (von 15 % auf 20 %) für viele Maßnahmen an der Gebäudehülle und Verdopplung der förderfähigen Ausgaben von 30.000 € auf 60.000 € je Wohneinheit.
3) Welche Einzelmaßnahmen fördert das BAFA?
Dämmung (Außenwände, Dach, Decken, Bodenflächen), Fenstertausch und Außentüren, sommerlicher Wärmeschutz, Lüftung sowie digitale Systeme; außerdem Heizungsoptimierung.
4) Gab es Änderungen bei der Beratungsförderung?
Ja. 2024 wurde die Beratungsförderung auf 50 % reduziert; der iSFP‑Bonus in der BEG blieb bestehen.
5) Wo finde ich gelistete Energie‑Effizienz‑Experten?
In der offiziellen dena‑Datenbank der Energie‑Effizienz‑Experten für Förderprogramme des Bundes.