„Wir fangen mit dem Dach an – oder doch erst die Fenster?“ Julia und Tarek stehen im Flur ihres 70er‑Jahre‑Hauses, das pfeift, wenn der Wind dreht. Der Energieberater hat den Bedarf klar benannt – aber was genau fördert der Staat zuerst, was später, und wie lassen sich die Zuschüsse klug staffeln? Die Antwort: Kennt man die förderfähigen Maßnahmen und den richtigen Ablauf, wird Sanieren planbar – und finanzierbar. Ein kurzer Klick zum Energieberater Vergleich bringt die Kontakte in die Nähe, doch die Strategie beginnt hier: beim Überblick.
🏛️ Was heißt „förderfähig“? – Überblick & Zuständigkeiten #
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bündelt Zuschüsse und Kredite für Sanierungen. Zuständig sind BAFA (u. a. Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle, Anlagentechnik außer Heizung, Heizungsoptimierung) und KfW (u. a. Wärmeerzeuger/Heizung, Effizienzhaus‑Sanierungen). Das BAFA führt zudem das EBW‑Programm (Energieberatung für Wohngebäude). Diese Aufteilung ist wichtig, um Anträge korrekt zu.
Förderfähig sind u. a. Dämmmaßnahmen, der Austausch von Fenstern/Türen, sommerlicher Wärmeschutz, raumlufttechnische Anlagen, digitale Effizienz‑Systeme sowie Heizungsoptimierung – jeweils mit technischen Mindestanforderungen.
🏠 Gebäudehülle: Dämmung, Fenster, Sonnenschutz #
Bei Julia und Tarek zeigt die Beratung: Über Dach und Außenwände geht am meisten Wärme verloren. Genau hier setzt die Förderung der Gebäudehülle an – mit Zuschüssen für Dämmung (Außenwände, Dachflächen, Geschossdecken, Bodenflächen) sowie für Fenster und Außentüren. Auch außenliegender Sonnenschutz (sommerlicher Wärmeschutz) ist förderfähig. Basiszuschuss: 15 % der förderfähigen Kosten (mit iSFP +5 % extra).
Wichtig: Für jedes Bauteil gelten technische Mindestanforderungen (z. B. U‑Werte). Die Details sind in den BAFA‑Infoseiten und Richtlinien hinterlegt – ein häufiger Grund, warum die Einbindung eines gelisteten Energie‑Effizienz‑Experten empfohlen wird.
🌬️ Anlagentechnik (außer Heizung) & Lüftung #
Wer dämmt, muss ans Lüftungskonzept denken. Raumlufttechnische Anlagen (inkl. Wärmerückgewinnung) sind förderfähig, ebenso digitale Systeme zur energetischen Betriebs‑/Verbrauchsoptimierung. Für diese Kategorien gelten analog die BEG‑Regeln zu Basiszuschüssen und Nachweisen.
🔧 Heizungsoptimierung & digitale Systeme #
Bevor die Heizung ausgetauscht werden muss, lohnt oft die Optimierung: hydraulischer Abgleich, effiziente Pumpen, smarte Regelung – förderfähig im Rahmen der BEG‑Einzelmaßnahmen. Der Antrag läuft beim BAFA; Details, Nachweise und förderfähige Teilleistungen sind in den BEG‑FAQs und Übersichten beschrieben.
🧩 Mehr rausholen mit iSFP‑Bonus & Förderobergrenzen #
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist Julias und Tareks Drehbuch für Etappen‑Sanierung. Er bringt +5 Prozentpunkte auf viele Maßnahmen der Gebäudehülle (aus 15 % werden 20 %) und verdoppelt die förderfähigen Ausgaben pro Wohneinheit von 30.000 € auf 60.000 €. Diese iSFP‑Vorteile sind seit Jahren tragende Säulen der BEG‑Förderlogik.
Die Energieberatung selbst (EBW) wird mit 50 % bezuschusst (bis 650 € EFH/ZFH; 850 € ab 3 WE; +250 € WEG‑Zusatz). Antrag im BAFA‑Portal vor Beginn – seit 1. April 2025 ohne Zahlungsermächtigung; die Auszahlung erfolgt an die Antragstellenden nach Verwendungsnachweis.
📋 Antrag & Nachweise: Schritt für Schritt #
- Energie‑Effizienz‑Experten finden (dena‑Datenbank), Erstgespräch, Datenaufnahme.
- EBW‑Antrag online beim BAFA stellen (vor Beginn), Beratung durchführen lassen, iSFP erstellen.
- BEG‑Einzelmaßnahmen planen (U‑Werte/Technik prüfen), Angebote einholen.
- BEG‑Antrag (BAFA) stellen: Vertrag mit aufschiebender/auflösender Bedingung; BEG‑FAQs geben juristisch saubere Formulierungen vor.
- Umsetzen & Verwendungsnachweis: TPN/Unterlagen, Rechnungen, Bestätigungen; Bearbeitungsstatus im Portal.
🤝 Warum Angebote vergleichen bares Geld spart #
Julia und Tarek vergleichen drei Angebote: Dämmstärken, U‑Werte, Anschlüsse, Gewährleistung – und plötzlich unterscheiden sich nicht nur Preise, sondern auch Qualitäten. Hol dir mindestens zwei bis drei Angebote – am besten begleitet von einem neutralen Profi. Ein schneller Einstieg führt über den Energieberater in der Nähe mit geprüften Kontakten.
❓ FAQ – Häufige Fragen #
1) Welche Maßnahmen gelten typischerweise als förderfähig?
Dämmung der Gebäudehülle (Außenwände, Dach, Decken, Bodenflächen), Fenster- und Türentausch, außenliegender Sonnenschutz, Lüftungsanlagen, digitale Effizienzsysteme, Heizungsoptimierung.
2) Wie viel Zuschuss ist ohne/mit iSFP möglich?
Ohne iSFP meist 15 % (Gebäudehülle). Mit iSFP +5 Prozentpunkte = 20 % und Verdopplung der förderfähigen Ausgaben auf 60.000 € je Wohneinheit.
3) Wer stellt den iSFP aus – und wie wird die Beratung gefördert?
Zertifizierte Energie‑Effizienz‑Experten. Die EBW‑Beratung wird mit 50 % gefördert (bis 650 €/850 €; WEG +250 €), Antrag im BAFA‑Portal vor Beginn.
4) Muss ich vor Antrag schon Aufträge unterschreiben?
Ja, aber mit aufschiebender/auflösender Bedingung – die Formulierungshinweise liefert die offizielle BEG‑FAQ.
5) Wo finde ich gelistete Expertinnen und Experten?
In der offiziellen dena‑Datenbank der „Energie‑Effizienz‑Experten für Förderprogramme des Bundes“