Als Ingrid Sassen an jenem Dienstagmorgen zum dritten Mal auf der obersten Treppenstufe stehen blieb, weil ihr rechtes Knie einfach nicht mehr mitmachen wollte, wusste sie: So kann es nicht weitergehen. Seit fast vierzig Jahren lebt sie in ihrem Reihenhaus, hat dort ihre Kinder aufgezogen und will es auf keinen Fall verlassen. Doch die Treppe, die früher kaum eine Erwähnung wert war, ist inzwischen zu einer täglichen Hürde geworden. Ihr Sohn schlug ihr einen Treppenlift vor, doch Ingrid Sassen winkte sofort ab. „Das kostet doch ein Vermögen, das kann ich mir nicht leisten.“ Was sie damals nicht wusste: Ein Treppenlift muss keineswegs allein aus der eigenen Tasche finanziert werden. Es gibt eine ganze Reihe von Fördermöglichkeiten, die viele Betroffene gar nicht auf dem Schirm haben – und genau darin liegt oft der entscheidende Unterschied zwischen Resignation und einem selbstbestimmten Leben im eigenen Zuhause.
Der wichtigste Ansprechpartner für viele Antragsteller ist die Pflegekasse. Wer einen anerkannten Pflegegrad besitzt, kann einen Zuschuss für sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragen. Ein Treppenlift kann in diese Kategorie fallen, wenn er die häusliche Pflege erleichtert oder eine möglichst selbstständige Lebensführung ermöglicht. Wie hoch der Zuschuss ausfällt und welche Voraussetzungen gelten, regelt § 40 SGB XI in der jeweils geltenden Fassung. Die verbindliche Auskunft für den Einzelfall gibt die eigene Pflegekasse. Klären Sie mit ihr auch, bis wann der Antrag gestellt sein muss, am besten bevor Sie den Auftrag für den Einbau unterschreiben.
Auch ohne Pflegegrad kann es Unterstützung geben. Die KfW-Förderbank hat für den altersgerechten Umbau und den Abbau von Barrieren im Wohnraum wiederholt Zuschüsse und Kredite angeboten. Solche Programme hängen jedoch von den bereitgestellten Bundesmitteln ab: Sie können ausgeschöpft sein, pausieren oder zu geänderten Bedingungen neu aufgelegt werden. Ob derzeit Anträge möglich sind und welche Bedingungen gelten, steht verbindlich nur in der Förderübersicht der KfW für Bestandsimmobilien. Prüfen Sie dort den aktuellen Stand, bevor Sie einen Anbieter beauftragen, und planen Sie einen Zuschuss erst ein, wenn er Ihnen zugesagt wurde. Ob sich mehrere Förderungen miteinander verbinden lassen, beantworten die jeweiligen Stellen.
Neben diesen beiden Hauptquellen lohnt sich für viele Betroffene ein Blick auf regionale und kommunale Programme. Manche Bundesländer, Landkreise oder Städte bieten eigene Zuschüsse für barrierefreies Wohnen an, deren Bedingungen und Höhe jedoch stark variieren. Es empfiehlt sich, direkt bei der Wohnraumberatung der Gemeinde oder beim örtlichen Sozialamt nachzufragen, welche Programme aktuell verfügbar sind. Für Menschen mit geringem Einkommen können unter Umständen auch Leistungen der Sozialhilfe oder der Eingliederungshilfe in Betracht kommen. Ob das im Einzelfall zutrifft, klärt das zuständige Sozialamt. Wer aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit auf einen Treppenlift angewiesen ist, sollte zudem die zuständige Berufsgenossenschaft kontaktieren, denn auch dort bestehen unter bestimmten Umständen Möglichkeiten der Kostenübernahme.
In diesem Zusammenhang lohnt sich auch ein Blick auf diesen Artikel zum Thema: Treppenlift Angebote richtig vergleichen.
Ein weiterer, oft unterschätzter Baustein ist die steuerliche Absetzbarkeit. Auch wenn keine der oben genannten Förderungen greift oder die Eigenanteile trotz Zuschüssen beträchtlich bleiben, lässt sich unter Umständen ein Teil der Kosten steuerlich geltend machen. Ist der Treppenlift medizinisch notwendig, was durch ein ärztliches Attest oder ein Gutachten des Medizinischen Dienstes belegt werden sollte, können die Ausgaben als außergewöhnliche Belastung in Betracht kommen. Daneben gibt es eine Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen (§ 35a EStG). Was im Einzelfall anerkannt wird, klärt das Finanzamt oder eine Steuerberatung. Diese Möglichkeit wird häufig übersehen, weil viele Betroffene den Treppenlift ausschließlich als medizinisches Hilfsmittel betrachten und die steuerliche Dimension gar nicht in Betracht ziehen.
Für Ingrid Sassen bedeutete diese Fülle an Informationen zunächst eine gewisse Überforderung. Doch mit der Unterstützung einer Wohnberatungsstelle, die sie über ihre Krankenkasse vermittelt bekam, stellte sich schnell heraus, dass sie aufgrund ihrer Kniearthrose einen Pflegegrad beantragen konnte, der ihr wiederum den Zuschuss nach Paragraf 40 SGB XI ermöglichte. Zusammen mit einem Teil der Handwerkerkosten, die sie über ihre Steuererklärung zurückerhielt, reduzierte sich ihr Eigenanteil auf einen Betrag, den sie tatsächlich stemmen konnte. Heute fährt sie mehrmals täglich bequem die Treppe hoch und hinunter und wundert sich, warum sie so lange gezögert hat, sich überhaupt mit dem Thema Förderung zu beschäftigen. Ihre Geschichte zeigt exemplarisch, dass die Finanzierung eines Treppenlifts selten an einer einzelnen Institution scheitert, sondern meist eine Kombination verschiedener Fördertöpfe erfordert, die geduldig und in der richtigen Reihenfolge beantragt werden müssen.
Passend dazu haben wir einen weiteren Beitrag zum Thema: Wann sich ein Treppenlift lohnt.
Wer sich also in einer ähnlichen Situation wiederfindet, sollte sich nicht von der vermeintlichen Komplexität abschrecken lassen. Der erste und wichtigste Schritt besteht darin, frühzeitig Informationen einzuholen, bevor überhaupt ein Angebot für den Einbau eingeholt wird, denn viele Förderprogramme setzen voraus, dass der Antrag vor Beginn der Maßnahme gestellt wird. Beratungsstellen der Kommunen, unabhängige Wohnraumberater sowie die Pflegekassen selbst bieten häufig Erstgespräche an, in denen die individuelle Situation geprüft und die passenden Fördermöglichkeiten aufgezeigt werden. Am Ende steht häufig eine Finanzierung, die weit weniger belastend ausfällt, als es auf den ersten Blick scheint.
Hinweis: Dieser Beitrag enthält allgemeine Informationen zu steuerlichen Fragen und ersetzt keine Steuerberatung im Einzelfall. Zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen sind nur die in § 3 Steuerberatungsgesetz genannten Personen befugt, insbesondere Steuerberaterinnen und Steuerberater. Angaben ohne Gewähr; maßgeblich ist die jeweils geltende Rechtslage.
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TreppenlifteHäufig gestellte Fragen
Welche Fördermöglichkeiten gibt es für Treppenlifte?
In Betracht kommen je nach Situation Zuschüsse der Pflegekasse, Förderprogramme der KfW sowie Programme von Ländern und Kommunen. Welche Programme derzeit Anträge annehmen, erfahren Sie bei der jeweiligen Stelle.
Wie beantrage ich einen Zuschuss für einen Treppenlift?
Den Antrag stellen Sie bei der jeweils zuständigen Stelle, etwa bei Ihrer Pflegekasse. Klären Sie vor der Auftragsvergabe, ob das Programm derzeit Anträge annimmt und bis wann der Antrag gestellt sein muss.
Kann ich auch ohne Pflegegrad einen Zuschuss erhalten?
Das hängt davon ab, welche Programme gerade angeboten werden. Die KfW hat den altersgerechten Umbau wiederholt gefördert, die Mittel können aber ausgeschöpft sein. Den aktuellen Stand nennt die KfW auf ihrer Website, auch Länder und Kommunen legen eigene Programme auf.
Sind die Kosten für einen Treppenlift steuerlich absetzbar?
Unter Umständen. Ist der Treppenlift medizinisch notwendig, können die Kosten als außergewöhnliche Belastung in Betracht kommen. Was im Einzelfall anerkannt wird, klärt das Finanzamt oder eine Steuerberatung.
Wo finde ich weitere Informationen zur Treppenlift-Förderung?
Sie können sich an Beratungsstellen der Kommunen, Wohnraumberater oder direkt an die Pflegekassen wenden, um Informationen zu Fördermöglichkeiten zu erhalten.
Zu diesem Beitrag: Mit KI-Unterstützung erstellt am 29.09.2026, kann Fehler enthalten.