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Häufige Fragen von Eigentümern zum Dach
Die Dauer hängt ab von:
- Dachgröße
- Wetter
- Anzahl der Mitarbeiter
- Materialverfügbarkeit
- Art der Sanierung (nur Eindeckung vs. Dämmung + Eindeckung)
Richtwerte:
- Einfamilienhaus, 120–180 m²: 1–3 Wochen
- Mit Gauben, komplexen Anschlüssen: 3–5 Wochen
- Nur Teilbereiche: 1–4 Tage
- Flachdach: 3–10 Tage
Wartezeit auf einen Dachdecker: regional oft mehrere Monate.
Eine typische Wartung kostet:
- Steildach: 150–350 €
- Flachdach: 200–500 €
Darin enthalten sind meist:
- Kontrolle der Ziegel / Abdichtung
- Reinigung der Rinnen
- Prüfung der Anschlüsse (Kamin, Dachfenster)
- Entfernen von Moos
- Dokumentation
Warum sinnvoll?
- Frühzeitige Erkennung von Schäden
- Schutz vor Folgekosten (Wasserschäden sind extrem teuer)
- Oft Pflicht für Gebäudeversicherung
- Verlängert Lebensdauer um viele Jahre
Empfehlenswert ist mindestens eine jährliche Sicht- und Funktionsprüfung, zusätzlich nach Extremwetter. Dabei werden Eindeckung, Anschlüsse (Kamin, Gauben, Dachfenster), Rinnen und Abdichtungen geprüft und gereinigt. Gerade kleine Schäden entwickeln sich unbemerkt zu kostspieligen Wasserschäden. Ein Wartungsvertrag mit einem Dachdecker verlängert die Lebensdauer, erhält Garantieansprüche und schafft Planungssicherheit durch feste Pauschalen.
Handwerksleistungen unterliegen in der Regel einer Gewährleistung von fünf Jahren, Hersteller gewähren teils längere Materialgarantien auf Ziegel, Metalle oder Abdichtungsbahnen. Voraussetzung sind fachgerechte Ausführung, Dokumentation und Wartung. Vergleiche Angebote sorgfältig und kläre Garantiebeginn, Ausschlüsse und Wartungspflichten mit einem Fachbetrieb vor Ort, um langfristige Sicherheit zu haben.
Ja – besonders für energetische Sanierungen bietet der Staat starke Förderungen. Typisch:
- BAFA-Einzelmaßnahmen (z. B. Dämmung des Dachs): Zuschüsse 15–20 %
- KfW-Förderungen im Rahmen eines Effizienzhaus-Standards (Kredit + Tilgungszuschuss)
- Steuerbonus für energetische Maßnahmen (20 % über 3 Jahre)
Förderfähig sind meist:
- Dämmung des Dachs
- Dämmung der obersten Geschossdecke
- Erneuerung der Dachfenster
- Maßnahmen zur Luftdichtheit
- Erneuerung der Dachabdichtung (Flachdach)
- Einbindung erneuerbarer Energien (Solarthermie, PV in bestimmten Programmen)
Voraussetzung: Energieberater nach §88 GEG einbinden.
Dachdeckermeister Mario Hoffmann
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